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Liberale Politik vor Ort unterstützen
Mit Ihrer Spende helfen Sie dem FDP Kreisverband Marburg-Biedenkopf sowie den Ortsverbänden im Landkreis dabei, sich für Freiheit, Verantwortung und eine starke kommunale Politik einzusetzen.

F.D.P. Kreisverb. MR-Biedenkopf
Volksbank Mittelhessen
BLZ 513 900 00
Konto-Nr. 164 636 04.
IBAN: DE21 5139 0000 0016 4636 04
BIC: VBMHDE5FXXX

FDP-Ortsverband Marburg
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE67 5139 0000 0016 4522 03
BIC: VBMHDE5FXXX

FDP Stadtallendorf
Kreissparkasse Marburg-Biedenkopf
IBAN: DE45 5335 0000 1063 3394 46
BIC: HELADEF1MAR

FDP Ortsverband Weimar (Lahn)
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE93 5139 0000 0035 7558 02
BIC: VBMHDE5F

Wichtig für Ihre Spendenquittung!

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung unbedingt:

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Steuerliche Vorteile von Parteispenden

Spenden an politische Parteien sind in Deutschland steuerlich begünstigt.

Steuerliche Absetzbarkeit:

  • Einzelpersonen bis zu 3.300 € jährlich
  • Gemeinsam Veranlagte bis zu 6.600 € jährlich

So funktioniert die Förderung:

  • Für die ersten 1.650 € (bzw. 3.300 € bei gemeinsamer Veranlagung) erhalten Sie nach § 34g EStG 50 % direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.
  • Darüber hinausgehende Beträge können zusätzlich nach § 10b EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
  • Die tatsächliche Steuerersparnis richtet sich dabei nach Ihrem persönlichen Steuersatz.
Rechtliche Hinweise zu Spenden

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben für Parteispenden:

Zulässigkeit und Veröffentlichung:

  • Steuerliche Vergünstigungen gelten ausschließlich für natürliche Personen.
  • Spenden von juristischen Personen sind zulässig, jedoch steuerlich nicht absetzbar.
  • Spenden von Personengesellschaften gelten grundsätzlich wie Spenden juristischer Personen, sofern sie nicht einzelnen natürlichen Personen zugeordnet werden können.
  • Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden.
  • Für Nicht-EU-Bürger gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.
  • Barspenden über 1.000 € sind unzulässig.
  • Spenden über 10.000 € pro Jahr müssen im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht werden.
  • Großspenden über 50.000 € müssen unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden.

Hinweis für Parteimitglieder:

Mitgliedsbeiträge und Spenden werden steuerlich gemeinsam als „Zuwendungen“ behandelt und entsprechend zusammengefasst.

Ansprechpartnerin:

Für Rückfragen steht Ihnen unser Kreisschatzmeister und Kreisgeschäftsführer gerne zur Verfügung.