Spenden

Jetzt spenden!
Die FDP Marburg-Biedenkopf und die FDP-Ortsverbände brauchen Ihre Unterstützung, nicht nur in Zeiten von Wahlkämpfen.

1.) Wenn Sie den  FDP-Kreisverband Marburg-Biedenkopf  durch Spenden unterstützen wollen, spenden Sie bitte auf folgendes Konto:

FDP-Kreisverband Marburg-Biedenkopf
Volksbank Mittelhessen
BLZ 513 900 00
Konto-Nr. 164 636 04.
IBAN: DE21 5139 0000 0016 4636 04
BIC: VBMHDE5FXXX


2.) Wenn Sie den  FDP-Ortsverband Marburg  durch Spenden unterstützen wollen, spenden Sie bitte auf folgendes Konto:

FDP-Ortsverband Marburg
Kreissparkasse Marburg-Biedenkopf
IBAN: DE93 5335 0000 0000 0265 22
BIC: HELADEF1MAR


Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsträger.

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen im voraus.

Bitte beachten Sie!
Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.330 € im Jahr steuerlich geltend machen. Bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder andere gemeinnützige Zwecke spenden.

Die steuerlichen Vergünstigungen gestaffelt:
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerlast abgezogen. Darüber hinaus gehende Beträe können bis zur Höhe von 1650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.

Zusätzliche Hinweise:
Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen.

Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.

Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.

Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden.

Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU-Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.

Barspenden über 1.000 € dürfen ebenfalls nicht angenommen werden.

Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von
10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten.

Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.

Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.

Weiter Informationen finden Sie auf dem Internetangebot des Deutschen Bundestages. Für weitere Rückfragen steht Ihnen ebenfalls unser Kreisschatzmeister Werner Böhm zur Verfügung.