A49: Umleitungsregeln schaffen!

Überregionale Behörden verschlafen A 49 Umleitungsregelungen!

Die A 49 wird gebaut, niemand weiß bisher genau, wie die Umleitungen z.B. der B 454 der B 62 und der L 3290 konkret aussehen sollen. Da fällt es selbst Autobahnbefürwortern wie der FDP Stadtallendorf schwer, daran zu glauben, dass die Behörden alles tun um optimale Umleitungsregelungen zu schaffen, also einen regionalen Verkehrsinfarkt zu verhindern.

Die FDP-Fraktion in der Stadtallendorfer Stadtverordnetenversammlung hat deshalb zum wiederholten Male nachgefragt. Leider konnte die Anfrage wiederum in einem Zeitraum von 16 Tagen, also bis zur letzten Sitzung nicht beantwortet werden. Obwohl z.B. die Vollsperrung der L 3290 zwischen Niederklein und Stadtallendorf, – eine der drei Hauptzufahrten für Arbeitsplätze, Handel und Industrie – einen allseits befürchteten Kollaps des innerstädtischen Verkehrs bewirken könnte, gibt es bisher keine nachvollziehbare Darstellungen von Umleitungsregelungen.

Bereits die letzten beiden Großen Anfragen vom 08.10.2019 und vom 11.10.2020, bei denen wir bereits die konkreten Umleitungsregelungen erfragt haben, konnten nicht ausreichend beantwortet werden, da die Baulastträger bzw. die Planungsbehörden noch keine tragbaren Grundlagen liefern konnten.

Wir werden weiterhin die zuständigen Behörden an Ihre Aufgaben erinnern und über die Antworten berichten.Gegenstand der unbeantwortet gebliebenen Anfrage war:

1. Welche den Umleitungsplanungen, Umleitungsplanungsentwürfen oder anderweitige Umleitungsplanungsabsichten (Umleitungsplanungen) bestehen bezüglich der Verkehrsumleitungen im Zuge des Neubaus der A 49, soweit Gemeinde-, Land- oder Bundesstraßen im Bereich Stadtallendorfs tangiert sind? (Bitte Pläne möglichst vorlegen)

2. Welche städtischen Straßen sind in welchem Zeitraum (bitte das voraussichtlich Datum des Beginns und des Endes der Umleitung angeben) von Umleitungsregelungen betroffen und wie ist die Umleitung konkret räumlich ausgestaltet?

3. Welche Kreis- und Landstraßen sind in welchem Zeitraum (bitte das voraussichtlich Datum des Beginns und des Endes der Umleitung angeben) von Umleitungsregelungen betroffen und wie ist die Umleitung bei jeder Straße konkret räumlich ausgestaltet?

4. Welche Bundesstraßen sind in welchem Zeitraum (bitte das voraussichtlich Datum des Beginns und des Endes der Umleitung angeben) von Umleitungsregelungen betroffen und wie ist die Umleitung konkret räumlich ausgestaltet?

5. Welche Straßen außerhalb des Stadtgebiets sind in welchem Zeitraum (bitte das voraussichtlich Datum des Beginns und des Endes der Umleitung angeben) von Umleitungsregelungen betroffen und wie ist die Umleitung konkret räumlich ausgestaltet? (Bitte nur die Straßen angeben bei denen ein Einfluss auf das städtische Verkehrsgeschehen des Stadtgebiets Stadtallendorfs zu erwarten ist.)

6. Welche im Stadtgebiet befindlichen wichtige (landwirtschaftliche) Wirtschaftswege sind in welchem Zeitraum (bitte das voraussichtlich Datum des Beginns und des Endes der Umleitung angeben) von Umleitungsregelungen betroffen und wie ist die Umleitung konkret räumlich ausgestaltet?

7. Wie sollen die Bürger Stadtallendorfs (Stand 01.06.2020) über die Umleitungsplanungen bzgl. beider Bauvorhaben rechtzeitig informiert werden?

8. Welche Informationen sind an die Stadtallendorfer Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe (Stand 01.06.2020) bisher übermittelt worden, damit diese den Pendlerverkehr zu den Arbeitsplätzen, aber auch den Anlieferungs- und Verteilerverkehr rechtzeitig auf die zu erwartenden Beeinträchtigungen hinweisen können?