Neuregelung der Strassenbeiträge

27.01.2018

Marburg. Die Freien Demokraten Marburg-Biedenkopf unterstützen die Initiative der hessischen FDP-Fraktion zur Neuregelung der Straßenbeiträge als wichtigen Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.

„Straßenbeiträge und deren verpflichtende Erhebung sind derzeit vielerorts ein kontrovers diskutiertes Thema, so auch in unserem Landkreis. Wir begrüßen daher, dass die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag einen Gesetzentwurf hierzu eingebraucht hat.“, so Jörg Behlen, Fraktionsvorsitzender im Kreistag. Dieser hat das Ziel, die Entscheidung, ob und wie eine hessische Kommune Straßenbeiträge erhebt, in die Verantwortung der Kommunen und folglich der Stadtverordneten und Gemeindevertreter zu legen. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich verankerten kommunalen Selbstverwaltung soll so den Kommunen dieses Recht auch bei der Erhebung von Straßenbeiträgen gewährt werden.

Durch eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) wäre es den Kommunen so zukünftig sogar möglich, selbst zu entscheiden, ob sie komplett auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichten. Die Flexibilisierung würde es jeder Kommune ebenso ermöglichen, nach eigenem Ermessen, individuelle und bedarfsgerechte Lösungen zu finden. Auch die bereits jetzt sehr unterschiedliche Belastung der Bürger durch Grundsteuer und andere Steuern und Abgaben können dann in die Entscheidung mit einbezogen werden.

„Mit dem von der FDP eingebrachten Gesetz soll das Ende der Beschneidung der kommunalen Selbstverwaltung durch die schwarz-grüne Landesregierung eingeleitet werden. Investitionen in die kommunalen Straßen werden erleichtert und die Bürgerinnen und Bürger entlastet. Jetzt sind wir als Kommunalpolitiker aufgefordert, gegenüber dem Landtag deutlich zu machen, was kommunale Selbstverwaltung bedeutet: Vor Ort wird entschieden, ob die Bürger an der Erneuerung einer Straße beteiligt werden. Wenn die Kommunalpolitik keine Belastung der Bürger will, dann hat das die Kommunalaufsicht schlicht zu akzeptieren. Da der Gesetzentwurf sich an der in Schleswig-Holstein durch das Jamaika-Bündnis getroffenen Regelung orientiert, sollte er auch für CDU und Grüne zustimmungsfähig sein“, so Behlen abschließend.