Zugriff auf Gästelisten nur bei schwersten Straftaten!
Stadtallendorf. In der aktuellen Debatte um eine Weitergabe der Daten von Restaurantkunden an die Polizei warnt die FDP Stadtallendorf davor, das Vertrauen der Bürger in die Pandemie-Maßnahmen zu gefährden. Ein eventueller Zugriff müsse auf jeden Fall verhältnismäßig sein und Belange des Datenschutzes berücksichtigen, wie Winand Koch ausführt.
„Wer momentan ins Restaurant geht, zahlt nicht nur die Rechnung, sondern auch einen persönlichen Preis, denn er muss in Corona-Zeiten zwecks Nachverfolgung möglicher Infektionsketten persönliche Daten angeben. Das ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Gäste. Daher muss verantwortungsvoll mit ihren Daten umgegangen werden.“, so Koch.
Das eigentliche Ziel dieser Maßnahme sei richtig gewesen: „Wenn Gaststättenbetreiber den Gesundheitsbehörden im Falle eines Falles konkret darüber Auskunft geben können, mit wem eine infizierte Person in Kontakt kam, ist das ein wichtiger Baustein einer klugen Corona-Strategie. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Datenerhebung streng zweckgebunden erfolgt. Der Schutz persönlicher Daten gilt auch in Pandemie-Zeiten.“, erklärt der Fraktionsvorsitzende im hiesigen Stadtparlament.
„Für uns ist zentral, dass die Polizei nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag auf die Daten zugreifen kann. Bei weniger schweren Straftaten ist eine Auswertung der Gästelisten nicht verhältnismäßig. Wir verlangen dazu eine gesetzliche Klarstellung. Es sollte hier auch unbedingt die Fachkompetenz des Hessischen Datenschutzbeauftragten einbezogen werden.“, schlägt Koch vor.