Errichtung einer 4-Felder-Halle

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird beauftragt, eine der zentralen Handlungs- empfehlungen des Sportentwicklungsplans von 2009, die Errichtung einer 4-Felderhalle, nach 10 Jahren endlich umzusetzen.

Begründung:

Die aktuelle und bisher einzige Fassung des Sportentwicklungsplans für Marburg stammt aus dem Jahr 2009. Schon bei der Erstellung des Sportentwicklungsplans wurde eine deutliche Unterdeckung der gedeckten Sportflächen von ca. 1600 qm festgestellt. An diese Feststellung knüpfte sich die Empfehlung zur Erstellung einer 4-Felderhalle.

Bekanntlich ist trotz mehrfacher Forderungen seitens unterschiedlicher Fraktionen der Stadt- verordnetenversammlung bisher keine neue Halle gebaut worden.
Jüngste Zahlen hinsichtlich der Auslastung der städtischen Hallen zeigen schon jetzt eine na- hezu 100% Auslastung aller verfügbaren Sportflächen im Tagesverlauf. Auf Nachfrage der FDP-Fraktion wurde deutlich, dass die Rückkehr der Marburger Gymnasien zu G9, der flä- chendeckende Ausbau des Ganztagesangebots unserer Schulen und Grundschulen sowie die stärkere Differenzierung innerhalb der Sportprofile der Oberstufenkurse eine Nachfragestei- gerung zwangsweise und sehr zeitnah nach sich ziehen wird. Eine Evaluation der dritten Sportstunde steht leider noch aus, soll aber vom Magistrat noch zeitnah nachgereicht werden. Allerdings lässt sich an dieser Stelle antizipieren, dass sich hier ebenfalls ein weiterer Bedarf ergeben dürfte. Da die Hallen schon jetzt ausgelastet sind, werden sich diese Nachfragen nur durch den Neubau von gedeckten Sportflächen befriedigen lassen.

„Die steigenden Schülerzahlen führen dazu, dass die Frage nach einer neuen Planungsgrund- lage für die Weiterentwicklung der Schulsportanlagen aus sportpädagogischer und haushalts- wirtschaftlicher Sicht große Bedeutung gewinnen wird. Auch die strukturelle Entwicklung der Schulen (insbesondere der Grundschulen) zu Ganztagsschulen wird die kommunale Raum- planung für Schulsportanlagen erheblich beschäftigen (Laging, 2016).“