Kindgerechte Handläufe

Antrag FDP/MBL:

Kindgerechte Treppenhandläufe in Turnhallen und Bürgerhäusern 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob alle Treppen in und an Turnhallen, Bürgerhäusern und Dorfgemeinschaftshäusern, die von Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie von Sportvereinen für Sportangebote für Kinder genutzt werden, durchgängig und vollständig über beidseitig angebrachte zweite und kindgerechte Handläufe "auf halber Höhe" bzw. auf ca. 60cm Höhe verfügen. Zu prüfen ist auch, ob es jeweils bereits einen beidseitigen Handlauf auf "normaler" Höhe gibt.

Begründung:

Wenn städtische Turnhallen, Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser von Schulen und insbesondere Kindertageseinrichtungen sowie Vereinen z.B. für einen Turnunterricht mitgenutzt werden, sollten diese Gebäude auch so gut wie möglich "kindgerecht" gestaltet sein. Ein wichtiger Sicherheitsaspekt sind dabei beidseitig angebrachte Handläufe und zweite (klein-)kindgerechte Handläufe "auf halber Höhe" bzw. auf ca. 60cm Höhe auf beiden Seiten von Treppen und Rampen (siehe §12 DGUV-Vorschrift 82; ebenso Kap. 3.3.9 und 3.4.7 der DGUV-Regel 102-002). Es gilt zu prüfen, ob diese bauliche Anforderung bereits überall erfüllt ist oder ob es einen zu planenden Nachrüstbedarf gibt. Eine tabellarische Erfassung wäre sinnvoll.

Antragsteller: Christoph Ditschler, Lisa Freitag, Hanke Bokelmann, Dr. Hermann Uchtmann